Solarförderung in Deutschland 2026: EEG-Einspeisung, KfW-Kredite & 0 % Mehrwertsteuer

Zuletzt aktualisiert July 2026

Kurzantwort

Die deutsche Solarförderung stützt sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Netzzugang und eine gesetzliche Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom garantiert. Daneben gibt es zinsgünstige KfW-Kredite, einen Mehrwertsteuersatz von 0 % auf private Photovoltaikanlagen sowie BAFA-Zuschüsse für Solarwärme. Jede Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Prüfen Sie die aktuellen Sätze stets an der offiziellen Quelle.

Die deutsche Solarförderung stützt sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Netzzugang und eine gesetzliche Vergütung für Strom garantiert, der in das öffentliche Netz eingespeist wird – entweder als feste Einspeisevergütung oder, bei größeren Anlagen, als Marktprämie zusätzlich zum Direktverkauf. Neben dieser laufenden Förderung bietet die bundeseigene Förderbank KfW zinsgünstige Finanzierungen für Investitionen in erneuerbare Energien, für den Kauf und die Installation qualifizierter privater Photovoltaikanlagen gilt bundesweit ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent, und das BAFA verwaltet gebäudebezogene Zuschüsse, die vor allem Solarthermie und erneuerbares Heizen abdecken. Jede ans Netz angeschlossene Anlage muss in einem zentralen amtlichen Register erfasst werden. Da Sätze, Steuergrenzen und Programmbedingungen regelmäßig aktualisiert werden, sollten genaue Zahlen stets an der offiziellen Quelle bestätigt werden.

Registrierung Ihrer Solaranlage im Netz

Marktstammdatenregister (MaStR)

Das Marktstammdatenregister ist das zentrale amtliche Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes in Deutschland und wird von der Bundesnetzagentur betrieben. Betreiber von netzgekoppelten Solaranlagen und Batteriespeichern müssen diese kurz nach der Inbetriebnahme online registrieren (Papierformulare gibt es nicht); eine unterlassene Registrierung kann die Einspeisevergütung gefährden. Seit den Reformen des 'Solarpakets I' von 2024 müssen kleine steckerfertige Balkon-Solaranlagen nur noch im MaStR eingetragen und dem Netzbetreiber nicht mehr gesondert gemeldet werden.

Offizielle Registrierungsinformationen →

EEG-Einspeisevergütung / Marktprämie

Verwaltet von: Bundesrechtlicher Rahmen per Gesetz (Erneuerbare-Energien-Gesetz); die Vergütung zahlt der örtliche Netzbetreiber, während die Bundesnetzagentur die geltenden Sätze überwacht und veröffentlicht

Nach dem EEG haben Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms Anspruch auf eine gesetzliche Vergütung für Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird – entweder als feste Einspeisevergütung oder, in der Regel bei größeren Anlagen, als Marktprämie, die die Erlöse aus dem Direktverkauf am Markt aufstockt. Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Anlage anzuschließen und den geltenden Satz über einen festgelegten Förderzeitraum zu zahlen.

Für wen es gedacht ist: Betreiber netzgekoppelter Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms, einschließlich privater Aufdach-Photovoltaikanlagen sowie größerer gewerblicher oder Freiflächenanlagen; die Anlage muss gemäß den EEG-Regeln registriert und angeschlossen sein.

Offizielle Quelle →

KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien 'Standard'

Verwaltet von: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, die bundeseigene Förderbank), Beantragung über eine finanzierende Partnerbank

Ein zinsgünstiger Förderkredit für Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen, Batteriespeicher sowie damit verbundene Planungs- und Installationskosten. Anträge werden nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Bank des Antragstellers gestellt und müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Für wen es gedacht ist: Ein breites Spektrum an Antragstellern, darunter Privatpersonen, Unternehmen jeder Größe, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen müssen den erzeugten Strom oder die erzeugte Wärme in der Regel in das Netz einspeisen.

Offizielle Quelle →/)

Mehrwertsteuer-Nullsatz für private Photovoltaik (Nullsteuersatz, § 12 UStG)

Verwaltet von: Bundesministerium der Finanzen / Finanzbehörden; wird beim Verkauf durch den Lieferanten oder Installateur angewendet

Für die Lieferung und Installation qualifizierter Photovoltaikanlagen und ihrer wesentlichen Komponenten, einschließlich Wechselrichter und Batteriespeicher, gilt ein Mehrwertsteuersatz von null (0 Prozent), sodass berechtigte Käufer keine Mehrwertsteuer auf die Anlage zahlen. Die Vergünstigung wird automatisch vom Verkäufer/Installateur angewendet und nicht nachträglich zurückgefordert; sie hat kein festes Ablaufdatum.

Für wen es gedacht ist: Käufer qualifizierter Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sowie bestimmten öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden installiert werden, bis zu den im Gesetz festgelegten Leistungsgrenzen.

Offizielle Quelle →

BAFA-Zuschüsse für Gebäude & Heizung (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Verwaltet von: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Das BAFA verwaltet die Zuschusskomponenten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Maßnahmen für erneuerbares Heizen wie Solarthermieanlagen sowie eine geförderte Energieberatung unterstützt. Dies ist der wichtigste Bundesweg für Solarthermie und heizungsbezogene Förderung; direkte Zuschüsse für stromerzeugende Photovoltaik werden stattdessen über das EEG, die KfW-Finanzierung und den Mehrwertsteuer-Nullsatz gewährt.

Für wen es gedacht ist: Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die förderfähige Maßnahmen für erneuerbares Heizen oder zur Effizienzsteigerung durchführen, sowie Interessenten an einer geförderten Energieberatung; es gelten spezifische Bedingungen und Zertifizierungsanforderungen.

Offizielle Quelle →

Bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen – prüfen Sie die offizielle Quelle

Förderquoten, Tarifhöhen, Budgets, Anspruchsgrenzen und Fristen in Deutschland ändern sich häufig, und mehrere Programme laufen mit begrenzten Budgets oder festen Antragsfenstern. Dieser Leitfaden beschreibt jedes Programm auf Mechanismus-Ebene und verlinkt auf die offizielle verwaltende Stelle, damit Sie die aktuellen Bedingungen für Ihr eigenes Vorhaben und Jahr bestätigen können. Verpflichten Sie sich niemals zu einem Kauf allein aufgrund einer plakativen Zahl von einer Drittanbieter-Website – auch nicht von dieser.

Sobald Sie wissen, welche Programme infrage kommen, ist der praktische nächste Schritt ein qualifizierter lokaler Fachbetrieb, der die Anlage auslegen, die Netzregistrierung übernehmen und die passenden Förderungen beantragen kann. Solarunternehmen in Deutschland durchsuchen → im Solar Directory.

Solarförderprogramme in Deutschland auf einen Blick

ProgrammWas es bewirktOffizielle Quelle
EEG-Einspeisevergütung / MarktprämieGesetzliche Einspeisevergütung / MarktprämieOffizielle Seite →
KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien 'Standard'Zinsgünstiger Kredit für erneuerbare EnergienOffizielle Seite →/)
Mehrwertsteuer-Nullsatz für private Photovoltaik (Nullsteuersatz, § 12 UStG)0 % Mehrwertsteuer auf private PV-AnlagenOffizielle Seite →
BAFA-Zuschüsse für Gebäude & Heizung (Bundesförderung für effiziente Gebäude)Zuschüsse für Solarthermie & erneuerbares HeizenOffizielle Seite →

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Solaranlage in Deutschland registrieren?

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Ja. Netzgekoppelte Solaranlagen und Batteriespeicher müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden, dem zentralen Register, das von der Bundesnetzagentur betrieben wird. Die Registrierung erfolgt online kurz nach der Inbetriebnahme, und je nach Anlagengröße muss für den Netzanschluss auch der Netzbetreiber eingebunden werden. Kleine steckerfertige Balkonanlagen profitieren von einem vereinfachten Verfahren und benötigen in der Regel nur den MaStR-Eintrag. Eine unterlassene Registrierung kann Ihre Einspeisevergütung gefährden; prüfen Sie daher die aktuellen Registrierungsregeln und Fristen an der offiziellen Quelle.

Kann ich verschiedene Solarförderungen kombinieren?

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Grundsätzlich lassen sich Mechanismen kombinieren, die unterschiedliche Aspekte eines Vorhabens betreffen, zum Beispiel ein zinsgünstiger KfW-Kredit zur Finanzierung der Anlage, der Mehrwertsteuer-Nullsatz beim Kauf und die EEG-Vergütung für in das Netz eingespeisten Strom. Dieselben Kosten können jedoch in der Regel nicht doppelt gefördert werden, und jedes Programm hat eigene Bedingungen. Da sich die Kombinationsregeln ändern können, klären Sie vor einer Verpflichtung mit der jeweils zuständigen Stelle, was miteinander vereinbar ist.

Wie beantrage ich die EEG-Einspeisevergütung?

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Lassen Sie die Anlage von einem qualifizierten Fachbetrieb installieren und anschließen, registrieren Sie sie im Marktstammdatenregister und schließen Sie das Netzanschlussverfahren mit Ihrem örtlichen Netzbetreiber ab, der dann zur Zahlung der gesetzlichen Vergütung verpflichtet ist. Größere Anlagen können stattdessen das Modell der Marktprämie nutzen, bei dem der Strom direkt verkauft und zusätzlich eine Prämie gezahlt wird. Die geltenden Sätze werden im Rahmen des EEG festgelegt und regelmäßig angepasst; prüfen Sie daher die aktuellen Höhen an der offiziellen Quelle.

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